Abschätzung der Folgen der Instagramnutzung durch das Kulturreferat der Eberhard Karls Universität Tübingen
Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO zur Pflicht.
Das Instragram-Angebot des Kulturreferats selbst löst diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs seiner eigenen Datenverarbeitung (vgl. insoweit die Datenschutzerklärung zu Instagram) nicht aus. Allerdings haben einige der Postings insbesondere bei Konzertfotos einen direkten Personenbezug. Das Kulturreferat achtet daher bei der Erstellung und Veröffentlichung eigener Inhalte darauf, dass neben dem Urheberrecht der Fotos auch die Bildrechte der Abgebildeten berücksichtigt werden. Wird in den Beiträgen des Kulturreferats Bezug zu anderen Instagram-Nutzer/innen hergestellt (durch Re-Posten oder Erwähnen), so werden nur die Daten verarbeitet, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername und Postings).
Jedoch stellt aus Sicht des Kulturreferats die Instagramnutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die Facebook Ireland Ltd., zu der Instagram gehört, zu Werbezwecken u. Ä., eine Verarbeitung mit hohem Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung (durch Instagram) vorzunehmen ist.
Denn durch die Nutzung eines Instagram-Accounts begibt sich der/die jeweilige Nutzer/in unter die systematische Beobachtung durch Instagram. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Instagram-Nutzer/innen und damit Betroffene sein. Auch von ihnen können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers/der Nutzerin.
Dies gilt umso mehr, als dass Instagram nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten von in Deutschland ansässigen Nutzer/innen nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Das Kulturreferat geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen.
Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass das Kulturreferat die Datenschutzkonformität der Produkte von Instagram bestätigt oder garantiert. Dies kann sie unter den gegebenen Umständen nicht leisten. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass das Kulturreferat sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Aktuell sind die sozialen Netzwerke in vielen Punkten aus datenschutzrechtlicher Sicht verbesserungsbedürftig.
Die Abschätzung der Folgen der Instagramnutzung des Kulturreferats stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:
1.) Risikoidentifikation:
Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Instagram einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Instagram-Nutzung des Kulturreferats. Auch wird durch die Postings des Kulturreferats selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu sensiblen personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Instagram-Profil des Kulturreferats oder anderen Profilen verarbeitet werden – nämlich der in den Kommentaren sichtbaren Accountname eines Instagram-Nutzers/einer Instagram-Nutzerin – schon öffentlich/allgemein zugänglich/frei im Internet verfügbar.
Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf dem Instagram-Profil des Kulturreferats und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u. U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Auch lässt sich so das Interesse an dem Kulturreferat an der Abonnenten-Eigenschaft oder an regelmäßigen Beiträgen ablesen.
Durch die eigene Instagramnutzung erhöht das Kulturreferat also die Menge der Daten, die von Instagram verwendet und ausgewertet werden.
2.) Risikoanalyse:
Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch Instagram und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucher/innen-Beiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.
Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch Instagram selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Instagram-Profil des Kulturreferats nur in begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für Instagram verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Kulturreferats kein Zwang, einen Instagram-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zum Kulturreferat bestehen.
Auch sind die Themenbereiche Kultur, Musik und Konzerte nur in begrenztem Maß geeignet, hasserfüllte Debatten auszulösen, sodass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens sehr begrenzt ist.
3.) Risikobewertung
Insgesamt ist das durch das Instagram-Profil des Kulturreferats verursachte zusätzliche Risiko daher als gering einzustufen.
Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt in der Sphäre des Nutzers: Der/die Nutzer/in kann sich durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.
Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren - bis hin zur Sperrung des Accounts. Das Kulturreferat hat hier für die Nutzung ihres Angebots eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung sie bei der Betreuung der Seite achten wird.
4.) Ergebnis
Die Instagramnutzung durch das Kulturreferat ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Das Kulturreferat verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggfls. fortzuentwickeln.


